Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Geschäftsbedingungen des Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. für sportspezifische Veranstaltungen

 

1

Anwendungsbereich, Geltungsbereich

(1)

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Teilnehmenden von Sportspezifischen Veranstaltungen deren Veranstalter der Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. ist.

Sportspezifische Veranstaltungen sind Kurse, Lehrgänge oder Wettkämpfe, bei denen die Möglichkeit der Teilnahme von Nichtvereinsmitgliedern eingeräumt wird oder die gänzlich für Nichtmitglieder bestimmt sind.

(2)

Der reguläre oder irreguläre Trainingsbetrieb stellt keine Sportspezifische Veranstaltung dar.

(3)

Der Teilnehmenden muss nicht zwingend Vereinsmitglied sein.

(4)

Für Teilnehmenden, die Vereinsmitglied sind, haben diese Bedingungen keine aufhebende Wirkung gegenüber der Vereinssatzung. Dieser sind die Mitglieder weiterhin verpflichtet.

 

2

Anmeldung

(1)

Anmeldungen sind schriftlich, per Post, E-Mail, Internet oder telefonisch beim 1. Vorstand möglich. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(2)

Zur Anmeldung sind vom Teilnehmer wahrheitsgemäß die im Anmeldebogen geforderten Daten an zu geben.

(3)

Vereinsmitglieder unterliegen dem selbigen Verfahren. Der jeweilige Sportwart des Mitgliedes ist vor der Anmeldung über das Vorhaben in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.

(4)

Eine Teilnahme kann unabhängig vom Alter des Teilnehmenden erfolgen, sofern in der Anmeldung bzw. der Ausschreibung kein Mindestalter angegeben wurde.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

(5)

Zur Teilnahme ist eine Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen erforderlich.

(6)

Eine Teilnahme kann durch die BFSV Lahr e.V. ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Insbesondere dann, wenn die in der Anmeldung erhobenen Daten nicht vollständig oder wahrheitsgemäß sind.

 

3

Anforderungen zur Anmeldung

(1)

Der Teilnehmenden hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die physische wie psychische Stabilität zur Teilnahme an der von ihm gewählten Sportspezifischen Veranstaltung besitzt.

(2)

Tritt eine Ermangelung des Teilnehmenden unmittelbar vor Beginn oder während der Teilnahme an einer Sportspezifischen Veranstaltung auf, so kann dieser von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

(3)

Erlangt der Teilnehmenden selbst die Erkenntnis, dass ihn eine Ermangelung der physischen oder psychischen Stabilität ereilt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen.

 

4

Gebühren

(1)

Sofern für die Teilnahme an einer Sportspezifischen Veranstaltung Gebühren durch den Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. erhoben werden, so sind diese im Vorfeld oder am ersten Teilnahmetermin zu begleichen.

(2)

Eine Begleichung der Gebühr ist in der Barzahlung oder per Überweisung möglich.

Bei einer Überweisung ist immer Name, Vorname und der Titel der Sportspezifischen Veranstaltung anzugeben. Soweit Rechnungen ausgestellt werden, ist darin das Fälligkeitsdatum des Entgelts festgelegt. Im Übrigen wird das Entgelt am ersten Tag nach Ablauf der Kostenfreien Rücktrittsfrist fällig (Siehe §9).

(3)

Ist die Gebühr für die Teilnahme nicht beglichen, so kann die Teilnahme untersagt werden.

 

5

Versicherungsschutz, Haftungsausschluss

(1)

Der Teilnehmenden ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

(2)

Eine Haftung der Vorstandschaft des Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. oder in dessen Auftrag handelnden Personen wird ausdrücklich ausgeschlossen und auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3)

Es wird für Personen- oder Sachschäden keine Haftung übernommen.

 

6

Datenschutz, Anfertigung von versch. Medien

(1)

Der Teilnehmenden erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten zu Vereinszwecken gespeichert werden, sofern diese zur Abwicklung der Sportspezifischen Veranstaltung notwendig sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Anonymisierte Daten werden zu statistischen Zwecken darüber hinaus gespeichert.

(2)

Bei Sportspezifischen Veranstaltungen können Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. oder einer durch ihn beauftragten Person angefertigt werden. Der Teilnehmenden erklärt sich hiermit einverstanden.

(3)

Der Teilnehmenden erklärt sich weiter damit einverstanden, dass angefertigte Bild- und/oder Tonaufnahmen zu Werbezwecke des Vereins oder zu Vereinsinternen Zwecken verwendet werden dürfen. Mit Ihrer Teilnahme stimmen Sie der Anfertigung und Verwendung der entsprechenden Foto- und Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Budo- und Freizeitsportsverein Lahr e.V. (insbesondere für Internetseite und Soziale Medien, wie Instagramm und Facebook) zu.

(4)

Der Teilnehmenden kann der Verwendung von angefertigtem Bild- und/oder Tonaufnahmen zu Werbezwecken für den Verein widersprechen. Der Widerspruch ist stets schriftlich beim Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. einzureichen und bedarf keiner Begründung.

Sofern bereits Bild- und/oder Tonaufnahmen des Teilnehmers zu Werbezwecken oder die Öffentlichkeitsarbeit verwendet worden war, so verpflichtet sich der Budo- und Freizeitsportverein e.V. Lahr weitergehende Veröffentlichungen nach seinen Möglichkeiten und im Rahmen des Wirtschaftlichen zu verhindern.

(5)

Eigentümer der angefertigten Medien ist der Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V.

(6)

Sofern Bild- und/oder Tonaufnahmen von Pressevertretern während einer Sportspezifischen Veranstaltung angefertigt werden, so ist der Budo- und Freizeitsportverein e.V. Lahr nicht für Inhalt und Verbreitung verantwortlich.

 

7

Verhalten während einer Sportspezifischen Veranstaltung

(1)

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen des Aufsichtsführenden und dessen beauftragten Personen Folge zu leisten.

(2)

Schmuck, Kleidungsstücke oder sonstige am Körper getragene Dinge, die Verletzungen während der Teilnahme begünstigen können, sind ohne Aufforderung während der Dauer der Teilnahme abzunehmen.

(3)

Ist eine Abnahme nicht möglich, so sind geeignete Maßnahmen durch den Teilnehmer zu treffen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.

(4)

Sofern sich einer Teilnehmenden verletzt, so hat er dies unverzüglich der Aufsichtsführenden Person anzuzeigen

(5)

Das Trainingsequipment ist pfleglich und Artbestimmt zu behandeln. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung behält sich der Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. vor, entsprechenden Schadenersatz einzufordern.

 

8

Organisatorische Änderungen

(1)

Es besteht keinen Anspruch darauf, dass eine Sportspezifische Veranstaltung durch eine bestimmte Trainerin /einen Bestimmten Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit den Namen einer Trainerin/eines Trainers angekündigt würde

(2)

Die BFSV Lahr e.V. kann aus wichtigen Grund Ort und Zeitpunkt der Sportspezifischen Veranstaltung ändern.

(3)

Muss eine Sportspezifische Veranstaltungseinheit aus von der BFSV Lahr e.V. nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (Beispielsweise wegen Erkrankung einer Trainerin/ eines Trainers) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 

9

Rücktritt an der Teilnahme einer Sportspezifischen Veranstaltung

(1)

Nach der Anmeldung wird ein kostenfreies Rücktrittsrecht (im Folgenden: Abmeldung) innerhalb der folgenden Fristen eingeräumt:

Für den Privat Teilnehmenden:

Bei Kursen mit ein bis vier Termine muss die Abmeldung eine Woche vor dem ersten sportspezifische Veranstaltungstermin erfolgen.

Für Firmen, Schulen oder andere Institutionen gilt bei Kursen mit ein bis vier Termine muss die Abmeldung 6 Wochen vor dem ersten sportspezifische Veranstaltungstermin erfolgen.

Für Firmen, Schulen oder andere Institutionen gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor der individuell erstellten sportspezifische Veranstaltungstermin.

Der Rücktritt ist vor Antritt der Veranstaltung in schriftlicher Form oder per E-Mail zu erklären.

Ein Rücktritt während der Teilnahme ist der Aufsichtsführenden Person an zu zeigen.

(2)

Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Fristen ist das komplette Entgelt zur Zahlung fällig, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere eine kurzfristige berufliche Verhinderung kein Rücktrittsgrund darstellt.

(3)

Auf ein Teil des Entgelts verzichtet die BFSV Lahr e.V., wenn dem Teilnehmenden die Teilnahme durch folgende Gegebenheiten unmöglich geworden ist:

Ein Meldebehörderlich bestätigter Umzug im Umkreis vom mindestens 50 KM

Eine ärztliche attestierte Krankheit, die zu Verhinderung an mindestens drei Kurstermine führt.

Der Teilnehmer hat innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Veränderung der BFSV Lahr e.V. die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Von dem Entgelt werden dann die anteilige Kursgebühren (mindestens jedoch ein Viertel) und eine Bearbeitungspauschale von 2,50 € einbehalten.

 

10

Rücktritt und Kündigung durch die BFSV Lahr e.V.

 (1)

Ist keine Mindestzahl bei einer Veranstaltung angegeben, beträgt diese 6 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die BFSV Lahr e.V. vom Vertrag zurücktreten.  Der Rücktritt ist spätestens 1 Tag vor den ersten sportspezifischer Veranstaltungstermin per E-Mail zu erklären. Ein Entgelt wird dann nicht erhoben.

(2)

Die BFSV Lahr e.V. kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine sportspezifische Veranstaltung aus Gründen, die nicht die BFSV Lahr e.V. zu vertreten hat, (zum Beispiel Ausfall einer Trainerin/eines Trainers), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der sportspezifischen Veranstaltung geschuldet. Die BSFV Lahr e.V. wird die Vertragspartner beziehungsweise der Teilnehmenden umgehend informieren und das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstatten.

(3)

Die BFSV Lahr e.V. kann außerdem beim Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: gemeinschaftswidrigem verhalten in den sportspezifischen Veranstaltungen trotz vorangehender Mahnung und Androhung der Kündigung durch die Veranstaltungsleitung.

Der Vergütungsanspruch der BFSV Lahr e.V. wird durch eine solche Kündigung beziehungsweise einen solchen Ausschluss nicht berührt.

 

11

Erstattung von Gebühren, Auslagen

(1)

Grundsätzlich hat der Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückerstattung der erhobenen Teilnahmegebühr oder Auslagen, die durch die Teilnahme entstehen.

(2)

Wird ein Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen, so werden keine bereits entrichteten Gebühren erstattet.

(3)

Sofern Gebühren erstattet werden, so werden diese überwiesen. Dem Teilnehmer obliegt es, dem Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. entsprechenden Bankdaten zur Verfügung zu stellen.

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